Der Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen wird in Österreich schon seit einigen Jahren gefördert. Seit dem 01.07.2020 gelten für den Kauf eines Elektroautos noch höhere Förderungen für den Kauf eines Elektroautos.
Gerne beraten wir Sie auch vor Ort an einem unserer Standorte. Senden Sie dazu einfach eine Kontaktanfrage über unser Kontaktformular an uns. Im Feld Anmerkungen können Sie gerne schon erste Fragen, die Sie haben nennen.
Welche E-Autos werden gefördert?
Zum aktuellen Zeitpunkt werden Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV), Plug-In Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektroautos mit Range Extender/Reichweitenverlängerung (REX) gefördert. Die Höhe der Förderung ist bei diesen Elektroautos aber unterschiedlich.
- BEV & FCEV werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert
- PHEV mit einer elektrischen Reichweite von min. 50km (ausgenommen Diesel PHEV) & REX werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert
Wichtig zu beachten ist, dass die Elektroauto Förderung in Österreich nur für Fahrzeuge gilt, deren Brutto Listenpreis 50.000 Euro nicht übersteigt, die Fabriksneu oder Tageszulassungen/Vorführwagen (max. 365 Tage alt seit der erstmaligen Zulassung) sind, eine rein elektrische Reichweite von 50 Kilometern aufweist und der Strom muss zu 100% aus erneuerbarer Energie gewonnen werden.
Wie reiche ich einen Elektroauto Förderantrag als Privatperson ein?
- Zuerst sollten Sie sich für Ihr Wunsch-Elektrofahrzeug und dessen Lieferzeit informierten.
- Überprüfen Sie, ob es genug Förderbudget gibt und ob Ihr Wunschfahrzeug innerhalb von 24 Wochen liefer- und zulassbar ist.
- Im dritten Schritt registrieren Sie Ihr Fahrzeug - ab diesem Zeitpunkt muss das Fahrzeug innerhalb von 24 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen werden.
- Jetzt ist es an der Zeit den Antrag zu stellen - das machen Sie über die Online Plattform.
- Die Förderung wird, sofern sämtliche Daten von Ihnen richtig angegeben wurden innerhalb von 8 Wochen ausbezahlt.
Steuervorteile bei Elektroautos
Beim Kauf eines Elektroautos gibt es für Sie einige Steuervorteile. Elektroautos, Plug-In Hybride und Wasserstoffautos sind von der NoVA befreit. So sparen Sie sich nicht nur beim Kauf einiges an Geld sondern auch die jährliche motorbezogene Versicherungssteuer.
Außerdem gilt für Elektrofahrzeuge mit einem Co2-Ausstoß von 0 Gramm der Vorsteuerabzug. Hier gilt es zu beachten, dass der 100% Vorsteuerabzug nur bis zu Anschaffungskosten von 40.000 Euro gilt.
Förderungen für die Ladeinfrastruktur
Für die Errichtung einer Wallbox oder die Anschaffung eines intelligenten Ladekabels gibt es in Kombination mit der E-PKW Förderung eine zusätzliche Förderung von 600 Euro für Private. Weitere Informationen dazu finden Sie auf österreich.gv.at.
Unternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit Förderungen für die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallboxen) zu beantragen. Die Förderungshöhe schwankt hierbei zwischen 300 Euro (Normalladen 3,7 kW bei 230V, 16A) bis hin zu 15.000 Euro (Schnellladen mit Wechselstrom >43 kW oder Gleichstrom von ≥ 50 kW).
Weiterführende Links zur den verfügbaren Elektroautoförderungen:
Österreich.gv.at - Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links